Fliegen mit US-Segelfluglizenz in Deutschland
Während man für das Motorfliegen mit US-Lizenz in Deutschland früher oder später über Anerkennung oder Umschreibung der Lizenz nachdenkt, sieht die Sache beim Segelflug meist anders aus. br>
NfL II 4/95
(als PDF)
sagt unter Punkt 2 (Luftfahrerscheine für Segelflugzeugführer):
Nach den Richtlinien der ICAO erteilte gültige Erlaubnisse für Segelflugzeugführer, deren Inhaber
eine Gesamtflugerfahrung von mindestens 30 Flugstunden auf Segelflugzeugen nachweisen können, sind nach § 28 Abs. 2 LuftVZO
(als PDF) für eine nichtberufs- und nicht
gewerbsmäßige Tätigkeit auf Segelflugzeugen mit deutschen Eintragungszeichen anerkannt. Die Anerkennung ist formlos und zeitlich
nicht befristet. Sie erstreckt sich nicht auf Lehrberechtigungen.
Außerdem bestätigt durch die Aussage eines Luftamtes und eines Regierungspräsidiums, kann man also mit der US-Segelfluglizenz
unkompliziert hier in Deutschland fliegen soweit man die entsprechenden Flugstunden nachweisen kann. NfL II 4/95 steht beim
Luftfahrtbundesamt zum
Download als PDF zur Verfügung.
Bei der Zusendung der Lizenz vermerkt die FAA noch:
'ICAO requires pilots operating a glider or LTA-Balloon outside the U.S. to hold a valid medical certificate.' Somit sollte man bei
Flügen mit dem US-Segelflugschein ausserhalb der Vereinigten Staaten ein FAA-Medical mitführen.