Fliegen mit Ultraleichtflugzeugen / LSA
Das in Deutschland bekannte und weit verbreitete "Ultraleichtfliegen" ist in den USA weitgehend unbekannt. Aber auch dort existieren
neben dem 'klassischen' PPL für Motorflug noch weitere Möglichkeiten dem (motorisierten) Fliegen nachzugehen. Auf diese Möglichkeiten
soll hier eingegangen werden:
Ultraleicht in den USA |
Ultraleicht in Deutschland |
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Einerseits regelt 14 CFR Part 103 in den USA
die sogenannte "Microlight"-Klasse. Hierfür ist keinerlei Lizenz und
keine Registrierung des Fluggeräts erforderlich. Die Einschränkungen hinsichtlich Gewicht, Treibstoffmenge usw. sind aber
beträchtlich. Deswegen kann man sagen, daß ein US-Microlight von den Möglichkeiten noch deutlich unter einem 'hiesigen'
UL liegt.
Neu, seit dem 1. Oktober 2004, ist die Sportpilotenlizenz die der uns bekannten UL-Lizenz deutlich
näher kommt. Damit ist die Lücke zwischen Microlight und Recreational Pilot Certificate bzw. PPL
geschlossen. Leider hat diese Lizenz, wie auch das Recreational Pilot Certificate, nur direkt in den USA einen unmittelbaren Nutzen.
Sie gelten nur dort. Es bleibt abzuwarten, ob eines Tages die Sportpilotenlizenz in eine europäische (UL-)Lizenz
umgeschrieben oder wenigstens anerkannt werden kann. Während für Segelflug und Motorflug die
ICAO seit Jahrzehnten international verbindliche Standards vorgibt, ist dies
im Bereich UL (noch) nicht der Fall. Somit denken viele über eine UL-Lizenz aus dem Ausland
(z.B. Frankreich) nach. Dies birgt aber einige Fallstricke (weitere Informationen).
Flugzeugseitig füllten die Lücke zwischen Microlight und Motorflug bisher die
VLA (very light aircraft) und Experimentals, die man mit "normalem" PPL oder Recreational Pilot Certificate fliegt. Entscheidender Vorteil
der neuen Sportpilotenlizenz ist der bemerkenswerte Fakt, dass hierfür kein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) benötigt wird.