LSA (Light Sport Aircraft) / Sportpilotenlizenz
Lange Zeit existierten unterhalb von PPL und "Recreational Pilot" nur
die Microlights. Diese haben mit Ultraleichtfliegen aber aufgrund ihrer starken Einschränkungen wenig
Gemeinsamkeiten. Somit wurden Ultraleichtfluggeräte meist als VLA (very light aircraft) oder Experimental zugelassen und betrieben, was
wiederum einen vollwertigen PPL als Pilotenlizenz erforderte.
Seit dem 1. Oktober 2004 schliesst diese Lücke die Sportpilotenlizenz. Zuständig für alle Fragen der Lizensierung ist die
EAA (Experimental Aircraft Association). Die Internetseite
www.sportpilot.org ist die erste Anlaufstelle für Fragen rund um den
Erwerb und Nutzung dieser neuen Lizenz. Es bleibt abzuwarten, wie die Resonanz hier ausfällt und deshalb sind bis auf weiteres hier
noch keine detaillierteren Informationen verfügbar.
Dieser Schein wird sich nicht ohne weiteres in eine deutsche oder europäische Lizenz umschreiben lassen. Auch für den
Erwerb dieser Lizenz durch Nicht-US-Staatsbürger ist
eine Sicherheitsüberprüfung durch die TSA erforderlich.