Erwerb des US-PPL für Inhaber eines deutschen PPL(A)
Eine gute und eine schlechte Nachricht erwartet den, der statt nur einer Validation einen
eigenständigen US-PPL auf Basis einer fremden Lizenz erwerben will. Eine Umschreibung in diesem Sinne gibt es in
den USA für Motorflug- und Segelfluglizenzen nicht. Man muß in jedem Fall die entsprechenden Theorie- und Praxisprüfungen
absolvieren und ein Medical nach 14 CFR part 67 vorweisen.
Positiv ist hierbei die Tatsache, daß alle Ausbildungsstunden und sonstige Flugerfahrung ohne großes Trara
anerkannt werden. Am Beispiel des PPL für Flächenflugzeuge heisst dies also, daß man die entsprechende
Theorieprüfung und Praxisprüfung bestehen muß. Sollten
geforderte Ausbildungsstunden (z.B. Nachtflugausbildung) fehlen, so muß man diese nun
nachholen.
Auch das "Hereinhören" und Vertrautmachen mit dem US-Sprechfunk und die unterschiedlichen
Verfahren, Lufträume und Luftrechtsvorgaben erfordern einige Stunden Eingewöhnungszeit. Diese kann man sinnvoll mit den
geforderten 3 Flugstunden zur Vorbereitung der praktischen Prüfung verbinden.
Die Sicherheitsüberprüfung durch die TSA ist nicht erforderlich. Im April 2005 wurde
klargestellt, daß nur bei einer vollständigen Ausbildung die Überprüfung für Ausländer obligatorisch ist. Da außerdem
keine komplette Ausbildung zu absolvieren ist, ist auch ein Visum üblicherweise nicht erforderlich.