Fliegen mit ausländischem PPL in den USA
Für die Anerkennung einer ausländischen Lizenz (Validation) in den USA sind heute ein paar
Vorarbeiten notwendig.
Sinn macht diese Anerkennung nur für den, der in den USA fliegen möchte. Außerhalb der USA ist diese Anerkennung wertlos,
da man keine eigenständige Lizenz erwirbt. Voraussetzungen für die Anerkennung ist eine gültige ICAO-Lizenz und dies
schließt JAR-FCL mit ein. "Nationale" PPL's unter den Anfordrungen der ICAO sind ausgeschlossen.
Das hier beschriebene Verfahren setzt eine Reise in die USA voraus. Von Zeit zu Zeit kann dies aber auch in Deutschland
erfolgen, wenn der entsprechende FAA-Inspektor sich gerade hier aufhält. Mögliche Termine können bei der
AOPA Deutschland angefragt werden.
Für eine Anerkennung in den USA muß bereits vor der Einreise ein Antrag gestellt werden. Dabei sollte man um sicher zu
gehen 3 Monate Vorlauf einplanen. Zunächst fülle man das
Formular (AFS-760, Verification of Authenticity of Foreign License,
Rating, and Medical Certification) aus. Der Trick hierbei ist, daß im Feld 10 die Adresse des FSDO (Flight Service District Office)
angegeben werden muß, welches später die Anerkennung ausstellen soll. Eine
Liste aller FSDO ist verfügbar oder man erfragt
die Adresse bei (s)einer Flugschule. Man sendet das Formular nun an:
FAA-Airmen Certification Branch, AFS-760
P.O. Box 25082
Oklahoma City, OK 73125
U.S.A
Telefax: 001-405-954 9922 oder 001-405-954 4105
Beizufügen ist dem Formular außerdem eine Kopie und Übersetzung von Pilotenlizenz, Medical und Reisepass. Die Übersetzung
kann natürlich entfallen, wenn das kopierte Dokument in englisch verfasst ist. Die FAA überprüft zunächst bei der Heimatbehörde (LBA),
ob die angegebene Lizenz tatsächlich existiert und gültig ist.
Dann ermächtigt sie das FSDO zur Ausstellung der Anerkennung, wenn der Bewerber dort persönlich erscheint. Ein US-Medical ist nicht
erforderlich, da das deutsche Medical anerkannt ist. Um endlich zu fliegen, ist nur noch ein BFR (biennial flight review, mind. 1h Theorie
und 1h praktische Ausbildung mit Fluglehrer) erforderlich.
Als Ergänzung sei erwähnt, daß diese Anerkennung so lange gültig ist wie die zugrundeliegende Lizenz. Man kann sich dieses
Procedere also beim nächsten Fliegerurlaub also sparen, wenn die deutsche Lizenz noch gültig ist. Ändert sich allerdings die Lizenz
(in JAR-FCL oder durch neue Berechtigungen) ist eine neue Validation erforderlich. Alternativ kann aber auch gleich eine
eigenständige US-Lizenz erwerben und ist dann fein raus.
In eine solche Validation, die keine eigene Lizenz darstellt, können auch neue Ratings eingetragen werden. Dies bietet sich
zum Beispiel für das IR (instrument rating) oder ein neues "category rating" (z.B. airplane single engine sea) an.