US-PPL in Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika
Das Fliegen in anderen Ländern ist sehr reizvoll. Hat man erst seinen US-PPL in der Tasche, kommt früher oder später
auch der Wunsch auf, in anderen Ländern damit zu fliegen. Generell gilt, daß man außerhalb der USA mit dem US-PPL nur
N-registrierte Flugzeuge fliegen darf. Ist dies gerade nicht vor Ort, muß man die Lizenz entweder
anerkennen lassen oder umschreiben. Während dies in
Europa meist mit einem enomen bürokratischen Aufwand einhergeht, gibt es auch noch Ausnahmen.
Das hier Gesagte gilt nicht nur für den US-PPL, sondern für jede gültige ICAO-konforme Motorfluglizenz.
Land |
zuständige Behörde |
Kurzbeschreibung (deutsch) |
offizielle Beschreibung (englisch) |
Kanada |
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Australien |
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Neuseeland |
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Südafrika |
Kanada:
Inhaber einer Motorfluglizenz können zum Fliegen in Kanada ein FLVC (Foreign Licence Validation Certificate) oder eine
LTPL (Limited Term Pilot Licence) beantragen. Für beide ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.
Das FLVC bekommt man nach Vorlage von Reisepass, Lizenz und Medical. Es ist maximal 1 Jahr gültig, kostet $45,00 und erfordert einen
Antrag. In das
FLVC können keine neuen Ratings eingetragen werden. Ein "Temporary Airmen Cerificate" ohne Lizenznummer wird nicht anerkannt.
In eine LTPL kann man auch neu zu erwerbende Ratings (z.B. Wasserflugzeug) eintragen lassen. Sie ist nur für 90 Tage gültig und
kann nur einmal pro Jahr ausgestellt werden. Erforderlich ist die Vorlage von Reisepass, Lizenz und Medical. Das Verfahren
kostet $40,00 und erfordert einen
Antrag.
Australien:
Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten können in Australien CV (Certificates of Validation) einfach erworben werden. Dazu
geht man mit Lizenz, Medical und Logbüchern zu einer Dienststelle der
CASA. Ausserdem benötigt man ein
Formular zur Beantragung einer ARN
(Aviation Reference Number) und ein weiteres für die
Beantragung des CV. In begründeten Fällen
kann dies auch schon vor dem Aufenthalt per Post erfolgen, wobei man das CV dann in Australien persönlich abholen muss. Die Kosten
betragen $85,00. Night-VFR ist mit einem CV nicht erlaubt.
Die andere Möglichkeit ist der Erwerb einer SPECPLA (Special Pilot Licence). Diese Form der Lizenz wird es aber über kurz oder
lang nicht mehr geben. Dann bleibt nur noch der Ausweg einer vollwertigen australischen Lizenz. Diese erfordert eine theoretische
Prüfung in 'Flight Rules and Air Law' und eine praktische Prüfung sowie ein australisches Medical.
Neuseeland:
Ein "Certificate of Validation" oder ein eigenständiger PPL aus Neuseeland ermöglicht das Fliegen dort
registrierter Flugzeuge. In jedem Falle werden als Nachweis der Qualifikation die Pilotenlizenz, das Medical und
die Logbücher benötigt.
Ansprechpartner ist zunächst eine Flugschule in Neuseeland. Dort führt man in jedem Falle ein "NZ Biennial
Flight Review (BFR)" mit einem Fluglehrer durch. Nach Übersendung der Kopien von Lizenz, Medical und Logbuch sowie
dem Antrag (CAA 24061/01) und dem Nachweis
des Fluglehrers hinsichtlich des NZ BFR's steht dem Fliegen in Neuseeland nichts mehr im Wege. Das Verfahren kostet $55,00.
Außer dem BFR sind keine weiteren Prüfungen erforderlich.
Personnel Licensing Unit
Civil Aviation Authority of New Zealand
PO Box 31-441 Lower Hutt
NEW ZEALAND
Telephone: +64-4-560 9400
Fax: +64-4-560 9470