Anerkennung und Umschreibung US-PPL in Österreich
Sollte es Probleme mit der Anerkennung oder Umschreibung
in Deutschland geben, kann man den Gedanken der Europäischen Union in der Praxis testen. Für Flüge nach VFR mit PPL gilt
nach Richtlinie 91/670/EWG der EU, daß die Erlaubnisse gegenseitig anerkannt sind. Der Ansprechpartner ist die
Austrocontrol.
Anerkennung
Eine Anerkennung des US-PPL in Österreich berechtigt einerseits mit in Österreich zugelassenen Flugzeugen (auch außerhalb von
Österreich) und andererseits, beispielsweise mit D-Exxx, in Österreich zu fliegen, analog zum deutschen
Anerkennungsverfahren. Allerdings ist das Verfahren den Anerkennungschein, so der korrekte Ausdruck, zu
erlangen um einiges einfacher als in Deutschland. Dies ändert sich aber mit der Einführung von JAR-FCL.
Natürlich kann man dies auch direkt bei einer der
AIS-Stellen
in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg oder Wien erledigen.
Eine Übersicht über anfallende
Kosten
ist auch verfügbar. |
|
Umschreibung
Der Erwerb des OE-PPL mittels Umschreibung kann wie im folgenden geschildert ablaufen. Man benötigt:
- die beglaubigte (notariell oder gerichtlich) Kopie des US-PPL und Medical
- die Bescheinigung über Verurteilungen (nicht älter als 3 Monate)
- einen Auszug aus dem zentralen Lenkerregister
- einen Befund über eine fliegerärztliche Untersuchung in Österreich (nicht älter als 2 Monate)
- die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepaß
- 2 Lichtbilder in der Größe von 3,5 x 4 cm (aufgenommen im letzten Jahr)
- das Flugbuch (mit bestätigten Flügen)
- und das entsprechende Antragsformular
Austrocontrol: "
Sollte ein ausländisches Sprechfunkzeugnis vorhanden sein und wird die Erteilung der
beschränkten Sprechfunkberechtigung beantragt, wäre noch eine Anerkennung des ausländischen Sprechfunkzeugnisses,
welche bei der Österr. Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung erhältlich ist, außer dem ausländischen
Sprechfunkzeugnis, beizuschließen."
Außerdem ist eine bestandene Theorieprüfung in den Fächern Luftrecht, Navigation und Geographie Voraussetzung für
die Umschreibung. Der Prüfungsflug in Vöslau (LOAV) kann mindestens einmal pro
Monat durchgeführt werden, unter der Maßgabe, daß man sich rechtzeitig (mind. 14 Tage) vorher anmeldet. Mit der
Einführung von JAR-FCL in Österreich (geplant Januar 2006) können sich allerdings Änderungen ergeben.