US-PPL logo US-PPL logo

Hauptseite - Motorflug - Anerkennung und Umschreibung US-PPL in Österreich

last update: 2013-06-06 13:01:30

Anerkennung und Umschreibung US-PPL in Österreich

Sollte es Probleme mit der Anerkennung oder Umschreibung in Deutschland geben, kann man den Gedanken der Europäischen Union in der Praxis testen. Für Flüge nach VFR mit PPL gilt nach Richtlinie 91/670/EWG der EU, daß die Erlaubnisse gegenseitig anerkannt sind. Der Ansprechpartner ist die Austrocontrol.

Anerkennung

Eine Anerkennung des US-PPL in Österreich berechtigt einerseits mit in Österreich zugelassenen Flugzeugen (auch außerhalb von Österreich) und andererseits, beispielsweise mit D-Exxx, in Österreich zu fliegen, analog zum deutschen Anerkennungsverfahren. Allerdings ist das Verfahren den Anerkennungschein, so der korrekte Ausdruck, zu erlangen um einiges einfacher als in Deutschland. Dies ändert sich aber mit der Einführung von JAR-FCL.

Gebraucht wird:

  • die beglaubigte (notariell oder gerichtlich) Kopie des US-PPL und Medical
  • eine "Bescheinigung über Verurteilungen" (nur für österreichische Staatsbürger)
  • und das entsprechende Antragsformular

Natürlich kann man dies auch direkt bei einer der AIS-Stellen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg oder Wien erledigen. Eine Übersicht über anfallende Kosten ist auch verfügbar.

Anerkennungsschein

Umschreibung

Der Erwerb des OE-PPL mittels Umschreibung kann wie im folgenden geschildert ablaufen. Man benötigt:

  • die beglaubigte (notariell oder gerichtlich) Kopie des US-PPL und Medical
  • die Bescheinigung über Verurteilungen (nicht älter als 3 Monate)
  • einen Auszug aus dem zentralen Lenkerregister
  • einen Befund über eine fliegerärztliche Untersuchung in Österreich (nicht älter als 2 Monate)
  • die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepaß
  • 2 Lichtbilder in der Größe von 3,5 x 4 cm (aufgenommen im letzten Jahr)
  • das Flugbuch (mit bestätigten Flügen)
  • und das entsprechende Antragsformular

Austrocontrol: " Sollte ein ausländisches Sprechfunkzeugnis vorhanden sein und wird die Erteilung der beschränkten Sprechfunkberechtigung beantragt, wäre noch eine Anerkennung des ausländischen Sprechfunkzeugnisses, welche bei der Österr. Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung erhältlich ist, außer dem ausländischen Sprechfunkzeugnis, beizuschließen."

Außerdem ist eine bestandene Theorieprüfung in den Fächern Luftrecht, Navigation und Geographie Voraussetzung für die Umschreibung. Der Prüfungsflug in Vöslau (LOAV) kann mindestens einmal pro Monat durchgeführt werden, unter der Maßgabe, daß man sich rechtzeitig (mind. 14 Tage) vorher anmeldet. Mit der Einführung von JAR-FCL in Österreich (geplant Januar 2006) können sich allerdings Änderungen ergeben.