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last update: 2013-06-06 12:51:38

Umschreibung US-PPL in UL-Lizenz (SPL)

Prinzipiell kann man jede Motorfluglizenz vereinfacht in eine UL-Lizenz umwandeln. Genauer gesprochen erwirbt man die Sportpilotenlizenz (SPL) für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge. Dabei macht es keinen großen Unterschied ob die "Lizenz als Flugzeugführer" in Deutschland oder einem anderen Land ausgestellt wurde. Man schreibt genau genommen den PPL auch nicht um, sondern erwirbt die UL-Lizenz auf Basis der Vereinfachungen in §42 der LuftPersV.


(4) Die Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach §1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst

[..]

2. Bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, eine Einweisung auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge durch einen dazu berechtigten Fluglehrer.


Das Verfahren ähnelt in seinem Umfang dem der Anerkennung des US-PPL beim Luftfahrtbundesamt. So benötigt man auch hier zwingend ein JAR-Medical, die Theorieprüfungen in "Luftrecht" und "menschlichen Leistungsvermögen" und ein Sprechfunkzeugnis. UL-spezifisch ist die pyrotechnische Einweisung. Auf der anderen Seite spart man sich aber die praktische Prüfung und den Nachweis der Flugstunden. Zuständig für die Ausstellung der UL-Lizenz ist in diesem Fall der DULV oder auch der DAeC.

Die benötigten Nachweise für die "Umschreibung:"

  • einfache Kopie des US-PPL und US-Medical
  • Kopie des Medical nach JAR-FCL 3 (deutsch)
  • Nachweis der Einweisung durch eine UL-Flugschule (als PDF)
  • theoretische Prüfung in Luftrecht und menschl. Leistungsvermögen
  • pyrotechnische Einweisung mit Prüfung (als PDF)
  • Kopie eines Sprechfunkzeugnisses (AZF, BZF I oder BZF II)

sendet man in einem Umschlag mit formlosen Anschreiben an:

Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Dilleniusstr. 13
71522 Backnang

Die Bearbeitungsgebühr beträgt zur Zeit (Stand April 2005) 40,00 Euro und die Bearbeitungszeit ca. eine Woche. Für Rückfragen kann man sich jederzeit telefonisch kompetent unter Telefon 07191-32630 Auskünfte einholen.

Die Lizenz ist für 5 Jahre gültig und erfordert zur Ausübung der Rechte als Flugzeugführer den Nachweis von 12 Flugstunden (mindestens 6h als PIC) sowie 12 Starts und Landungen und einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen im Logbuch. Sehr interessant hierbei ist, daß es keine Rolle spielt ob man die Stunden auf UL, Reisemotorseglern oder (Kolben-)Flugzeugen (SEP) erbringt.