Sprechfunkzeugnisse (BZF, AZF)
Zum Führen eines Flugzeug in den USA ist kein Sprechfunkzeugnis erforderlich. Dies wurde vor etlichen Jahren
abgeschafft und die notwendigen Kenntnisse werden während der Ausbildung vermittelt. Zum Fliegen eines "N-registrierten"
Flugzeugs oder besser gesagt zum Betreiben einer Funkstelle außerhalb der USA ist aber ein "Radio Operator Permit Limited
Use" erforderlich. Dies ist der Tatsache geschuldet, daß eine Funkstelle registriert bei der
FCC außerhalb der USA betrieben werden soll.
Somit stellt sich die Frage wie man ein solches Sprechfunkzeugnis erhält. Das Verfahren hierzu ist beispielhaft einfach und
kann komplett online abgewickelt werden. Man muß im Besitz eine US-PPL sein. Benötigt wird in jedem Fall eine Kreditkarte
die mit USD 50,00 belastet werden kann. Zunächst registriert man sich über das Comission Registration System
(CORES,
CORES) um eine FRN (FCC registration
number) zu erhalten. Die TIN (taxpayer identification number) ist nicht mehr erforderlich. Danach beantragt man das "Radio Operator
Permit Limited Use" mit dem Formular (FCC 605-FRC) und bezahlt per Kreditkarte. Nach Abschluß der Prozedur kann man
sich eine Kopie ausdrucken, die sofort gültig ist (Unterschrift nicht vergessen). Die Zusendung der endgültigen Lizenz
dauert ca. 4 Wochen und erfolgt auch an eine Adresse außerhalb der USA.
In Deutschland gibt es die Sprechfunkzeugnisse:
Zum Erwerb muß eine theoretische und praktische Prüfung bei einer
Aussenstelle der
RegTP abgelegt werden. Für Inhaber eines US-PPL gibt es
allerdings auch noch die folgenden "einfacheren" Möglichkeiten.
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Meist ist die dritte Möglichkeit die erste Wahl. Dazu wählt man zunächst eine
Aussenstelle der RegTP und stellt dort den
entsprechenden Antrag. Die Prüfung
findet bei der gewählten Aussenstelle statt, kostet 40,00 Euro und dauert etwa eine halbe Stunde. Man erwirbt ein vollwertiges BZF I,
womit man auch im kontrollierten Luftraum "Charlie" ab FL100 fliegen bzw. funken darf. Da im Unterschied zu Amerika hier peinlich
genau auf die verwendeten Sprechgruppen geachtet wird, empfiehlt sich eine Vorbereitung in einem Kurs an einer Flugschule oder
durch Selbststudium. Die gesetzliche Grundlage bildet §14 (als
PDF) der Verordnung über
Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV).