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last update: 2013-06-06 12:42:39

Sprechfunkzeugnisse (BZF, AZF)

Zum Führen eines Flugzeug in den USA ist kein Sprechfunkzeugnis erforderlich. Dies wurde vor etlichen Jahren abgeschafft und die notwendigen Kenntnisse werden während der Ausbildung vermittelt. Zum Fliegen eines "N-registrierten" Flugzeugs oder besser gesagt zum Betreiben einer Funkstelle außerhalb der USA ist aber ein "Radio Operator Permit Limited Use" erforderlich. Dies ist der Tatsache geschuldet, daß eine Funkstelle registriert bei der FCC außerhalb der USA betrieben werden soll.

Somit stellt sich die Frage wie man ein solches Sprechfunkzeugnis erhält. Das Verfahren hierzu ist beispielhaft einfach und kann komplett online abgewickelt werden. Man muß im Besitz eine US-PPL sein. Benötigt wird in jedem Fall eine Kreditkarte die mit USD 50,00 belastet werden kann. Zunächst registriert man sich über das Comission Registration System (CORES, CORES) um eine FRN (FCC registration number) zu erhalten. Die TIN (taxpayer identification number) ist nicht mehr erforderlich. Danach beantragt man das "Radio Operator Permit Limited Use" mit dem Formular (FCC 605-FRC) und bezahlt per Kreditkarte. Nach Abschluß der Prozedur kann man sich eine Kopie ausdrucken, die sofort gültig ist (Unterschrift nicht vergessen). Die Zusendung der endgültigen Lizenz dauert ca. 4 Wochen und erfolgt auch an eine Adresse außerhalb der USA.

In Deutschland gibt es die Sprechfunkzeugnisse:

  • BZF II (beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Sichtflüge in deutscher Sprache)
  • BZF I (beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Sichtflüge in deutsch und englisch)
  • AZF (allgemeines Sprechfunkzeugnis für Instrumentenflug)

Zum Erwerb muß eine theoretische und praktische Prüfung bei einer Aussenstelle der RegTP abgelegt werden. Für Inhaber eines US-PPL gibt es allerdings auch noch die folgenden "einfacheren" Möglichkeiten.

  1. man erwirbt einen Anerkennungsschein
  2. man schreibt den US-PPL in ein BZF I mit der Einschränkung "nur in englischer Sprache" um, kann aber auf vielen Plätzen nicht fliegen
  3. man legt eine verkürzte praktische Prüfung in Form eines An- und Abfluges mündlich in deutscher Sprache ab und erhält ein vollwertiges BZF I

AZF

Meist ist die dritte Möglichkeit die erste Wahl. Dazu wählt man zunächst eine Aussenstelle der RegTP und stellt dort den entsprechenden Antrag. Die Prüfung findet bei der gewählten Aussenstelle statt, kostet 40,00 Euro und dauert etwa eine halbe Stunde. Man erwirbt ein vollwertiges BZF I, womit man auch im kontrollierten Luftraum "Charlie" ab FL100 fliegen bzw. funken darf. Da im Unterschied zu Amerika hier peinlich genau auf die verwendeten Sprechgruppen geachtet wird, empfiehlt sich eine Vorbereitung in einem Kurs an einer Flugschule oder durch Selbststudium. Die gesetzliche Grundlage bildet §14 (als PDF) der Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV).