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Hauptseite - N-Registrierung - Betrieb eines Selbstbauflugzeugs (US-Experimental)

last update: 2013-06-21 14:58:28

Betrieb eines Selbstbauflugzeugs (US-Experimental)

Wer auf dem Markt der "zugelassenen" Flugzeuge nicht fündig wird, oder Interesse hat selbst ein Flugzeug zu bauen wird sich früher oder später mit dem Thema der Selbstbauflugzeuge ('Experimental', 'Amateur-built' oder 'home-built') beschäftigen wollen.

Prinzipiell unterliegen Experimentals, egal ob unter D-Registrierung oder N-Registrierung, im Betrieb den selben Einschränkungen. Somit dürfen sie, hier in Deutschland, nur VFR am Tag, nicht für kommerzielle Zwecke und nicht über dicht besiedelten Gebieten geflogen werden. Aufgrund der fehlenden Zulassung im internationalen Rahmen, kann ein N-registriertes Experimental in Deutschland nur mit einer zeitlich begrenzten Einfluggenehmigung des Luftfahrbundesamtes legal betrieben werden. Ebenso bedürfen Flüge ins Ausland, dann auch einer Einfluggenehmigung der dortigen Luftfahrtbehörde.

Wurde ein Selbstbauflugzeug nicht in Deutschland gebaut, kann es nicht mit einer D-Registrierung zugelassen werden. Die Experimental Aircraft Association (EAA) ist die erste Anlaufstelle für Informationen rund um Experimentals nach US-Recht. Das deutsche Gegenstück ist die Oskar Ursinus Vereinigung die sich aber nur mit Experimentals unter deutscher Zulassung beschäftigt.

Informationen hinsichtlich der Einfluggenehmigung gibt es hier:

LBA, Referat M2
Herr Michael Düsing
Telefon: + 49 (0)531 / 235 5274
Telefax: + 49 (0)531 / 235 5721
eMail: michael.duesing@lba.de