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Hauptseite - N-Registrierung - Wer darf wo N-registrierte Flugzeuge fliegen?

last update: 2013-06-21 14:58:40

Wer darf wo N-registrierte Flugzeuge fliegen?

Selbst zu dieser (einfachen ?) Frage kommen einem die tollsten Geschichten und Mutmaßungen zu Ohren. Dass man ein N-registriertes Flugzeug in den USA mit US-Lizenz fliegen darf wird wohl niemand ernsthaft bestreiten. Wie sieht das aber aus, wenn hier in Deutschland ein N-registriertes Flugzeug verchartert wird? Prinzipiell gilt das US-Recht auf einer N-registrierten Maschine, auch wenn diese in Deutschland betrieben/geflogen wird.

Die Antwort findet sich in 14 CFR part 61.3 (a):


A person may not act as pilot in command [..] unless that person has a valid pilot certificate [..] issued under this part [..]. However, when the aircraft is operated within a foreign country, a current pilot license issued by the country in which the aircraft is operated may be used.


Einerseits kann ich also mit dem US-PPL dieses Flugzeug fliegen, weltweit. Auf der anderen Seite kann aber auch der Inhaber einer "deutschen" Lizenz (egal ob JAR-FCL oder die alte ICAO-Lizenz) dieses Flugzeug legal fliegen. Dies setzt natürlich voraus, dass diese Lizenz auch zur Klasse und Kategorie des Flugzeugs passt. Dies ist wichtig, da somit keine Benachteiligung einsetzt.

Der entscheidende Knackpunkt ist die Frage, ob ich mit dieser N-registrierten Maschine nun auch ins Ausland fliegen darf. Mit einem US-PPL auf jeden Fall. Mit einer deutschen Lizenz hängt dies davon ab wohin man fliegen möchte. Will man also beispielsweise mit einem solchem Flugzeug und deutscher Lizenz in die Schweiz fliegen, ist dies eine Sache die auch von der Schweiz geklärt werden muss.