US-PPL logo US-PPL logo

Hauptseite - Motorflug - Flugschule (Part 61 oder 141) und Visa-Bestimmungen

last update: 2013-06-05 23:15:29

Flugschule (Part 61 oder 141) und Visa-Bestimmungen

Nichts ist beständiger als die Veränderung. Dies trifft bei der Entscheidung und Suche nach einer Flugschule auch zu. Die Wahl wird nicht nur durch persönliche Vorlieben sondern auch durch andere Rahmenbedingungen maßgeblich bestimmt.

14 CFR Part 61 oder 141

In den USA unterscheidet man zwei "Ausbildungsverfahren". Eine Ausbildung nach 14 CFR Part 61 kann durch jede Flugschule bzw. durch jeden Fluglehrer erfolgen. Der grobe Umfang der zu vermittelnden praktischen Kenntnisse ist vorgegeben. Der Umfang der Theorieausbildung ist nicht geregelt. Eine Ausbildung nach 14 CFR Part 61 eignet sich also besonders für Personen mit einer Vorliebe zum Selbststudium oder fundierten Vorkenntnissen.

Bei einer Ausbildung nach 14 CFR Part 141 sind neben der theoretischen Ausbildung auch spezielle Anforderungen an die Flugschule detailliert geregelt. Neben einer vorgegebenen Stundenzahl für Theorieunterricht und deren Themen ist auch der Syllabus festgeschrieben. Als Bonus dieser Ausbildung kann man dafür schon mit 35h praktischer Erfahrung zur Prüfung antreten.

Visum oder Visa Waiver Program

Die Wahl der Flugschule wird auch durch die Wahl des Visum bestimmt. Der einfachste Weg wäre mit VWP ohne Visum in den USA einzureisen (max. für 90 Tage) und dort eine Flugschule zu wählen egal ob Part 61 oder 141. Dies ist aber nur dann ratsam, wenn der Zweck der Einreise nicht ausschließlich der Erwerb der Lizenz ist. Die Botschaften in Deutschland beharren immer auf der Notwendigkeit des Visum während die Behörden in den USA dies auch anders sehen. Hier gibt es leider keine klaren Aussagen.
Deutlich sicherer und leider auch aufwendiger ist die Einreise mit einem Studentenvisum (M-1). Die ersten Schritte der Beantragung des Visum erfolgen durch die Flugschule und dies kann nur eine Part 141 Schule sein - egal ob die Ausbildung später nach Part 61 oder 141 erfolgt. Eingeschlossen ist ein Nachweis finanzieller Mittel für Ausbildung und Aufenthalt, sowie Gebühren für die hiesige Botschaft. Da das Verfahren zeitintensiv ist, sollte man sich mindestens 2 Monate vor der Abreise mit der Flugschule der Wahl in Verbindung setzen.

prinzipieller Ablauf:

  • sich mit der Flugschule in Verbindung setzen und Anmeldung sowie "cost estimate" anfordern
  • Kapitalnachweis, Anmeldung an die Flugschule senden
  • Flugschule führt Registrierung bei SEVIS (Student Exchange Visa Information System) durch
  • Flugschule sendet das I-20
  • Interviewtermin vereinbaren über Tel. 0190 - 85 00 55
  • die Formulare I-20, DS-156, DS-157 ausdrucken und ausfüllen
  • Visagebühr von 80,00 Euro überweisen
  • SEVIS-Gebühr in Höhe von USD 100,00 begleichen
  • Foto 5x5cm vor hellem Hintergrung, ohne Kopfbedeckung, Ohren sichtbar
  • Besuch Botschaft mit I-20, DS-156, DS-157, Einzahlungsbelegen, Kapitalnachweis, Reisepass, Flugticket und Foto