Anerkennung und Umschreibung in der Schweiz
Mit der Einführung von JAR-FCL in der Schweiz änderten sich auch die Bedingungen für Anerkennung und
Umschreibung von Lizenzen fremder Verwaltungen. Zuständig ist in jedem Fall das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Anerkennung ist
wie üblich nur in der Schweiz anerkannt und berechtigt zum Fliegen mit HB-registrierten Flugzeugen. Ein umgeschriebener
PPL gilt wiederum als vollwertig und gilt zum Führen von Flugzeugen aller JAA-Staaten weltweit.
Voraussetzungen für eine Anerkennung
(als PDF vom BAZL):
- minimum 75h Gesamtflugerfahrung
- JAR-FCL Medical zweiter Klasse
- Checkflug
- Antragsformular (FOCA Form.60.975)
- Kopie US-Lizenz und Medical (kein "Temporary Airmen Certificate")
- Kopie der letzten 3 Seiten des Logbuchs
- Kopie des Reisepasses
Voraussetzungen für eine Umschreibung
(als PDF vom BAZL):
- minimum 100h Gesamtflugerfahrung
- theoretische Prüfung in "Luftrecht" und "Menschlichem Leistungsvermögen"
- Skill Test mit Prüfer
- Antragsformular (FOCA Form.60.975)
- Kopie US-Lizenz und Medical (kein "Temporary Airmen Certificate")
- Kopie der letzten 3 Seiten des Logbuchs
- Kopie des Reisepasses
Eine Liste aller in der Schweiz zugelassenen Fliegerärzte steht
hier zur Einsicht zur Verfügung.
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Maulbeerstrasse 9
CH-3003 Bern
Telefon: +41 (0)31 325 80 39
Fax: +41 (0)31 325 80 32
E-Mail: info@bazl.admin.ch