Voraussetzungen zum Erwerb eines PPL (14 CFR Part 61)
- Mindestalter: 16 Jahre zum Beginn der Ausbildung und 17 Jahre zum Abschluss
- Englisch: "to be able to read, speak, write and understand the english language"
- flugmedizinische Tauglichkeit nach FAR Part 67
Während die Frage mit dem Alter keine Interpretationsspielräume offen läßt, ist die Bewertung der Sprachkenntnisse
schon komplizierter. Für eine Ausbildung nach 14 CFR Part 61
(vollständige Liste,
kapitelweise) wird gefordert, daß man der englischen Sprache mächtig ist, in
welchem Umfang ist allerdings nicht geregelt. Hat man seine Ausbildung bis zur Abschlußprüfung absolviert wird der
Examiner/Prüfer einem zunächst einige allgemeine Fragen zum Herkunft und zum Wetter stellen. Diese sollte man auch
sofort beantworten können. Bei zweifelhaften Kenntnissen kann es passieren, daß man einen Absatz aus den FAR
oder AIM vorlesen und interpretieren muß.
Die flugmedizinische Tauglichkeit stellt oft die größere Hürde dar. Deshalb sind diesem
Thema auch mehrere Seiten gewidmet.