Betrieb eines Selbstbauflugzeugs (US-Experimental)
            Wer auf dem Markt der "zugelassenen" Flugzeuge nicht fündig wird, oder Interesse hat selbst ein Flugzeug zu 
            bauen wird sich früher oder später mit dem Thema der Selbstbauflugzeuge ('Experimental', 'Amateur-built' oder 'home-built') 
            beschäftigen wollen.
            
Prinzipiell unterliegen Experimentals, egal ob unter D-Registrierung oder N-Registrierung, im Betrieb den selben 
            Einschränkungen. Somit dürfen sie, hier in Deutschland, nur VFR am Tag, nicht für kommerzielle Zwecke und nicht über 
            dicht besiedelten Gebieten geflogen werden. Aufgrund der fehlenden Zulassung im internationalen Rahmen, kann ein N-registriertes 
            Experimental in Deutschland nur mit einer zeitlich begrenzten Einfluggenehmigung des 
            Luftfahrbundesamtes legal betrieben werden. Ebenso bedürfen Flüge 
            ins Ausland, dann auch einer Einfluggenehmigung der dortigen Luftfahrtbehörde.
            
Wurde ein Selbstbauflugzeug nicht in Deutschland gebaut, kann es nicht mit einer D-Registrierung zugelassen werden. 
            Die Experimental Aircraft Association (EAA) ist die erste Anlaufstelle 
            für Informationen rund um Experimentals nach US-Recht. Das deutsche Gegenstück ist die 
            Oskar Ursinus Vereinigung die sich aber nur mit Experimentals unter 
            deutscher Zulassung beschäftigt.
            
Informationen hinsichtlich der Einfluggenehmigung gibt es hier:
            LBA, Referat M2
            Herr Michael Düsing
            Telefon: + 49 (0)531 / 235 5274
            Telefax: + 49 (0)531 / 235 5721
            eMail: michael.duesing@lba.de