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Hauptseite - N-Registrierung - Zoll- und steuerrechtliche Fragen

last update: 2017-10-25 15:56:39

Zoll- und steuerrechtliche Fragen

Hinsichtlich der Fragen nach Zoll und Steuern sollen hier zwei verschiedene Szenarien betrachtet werden. Einerseits geht es um den Kauf bzw. Import eines Flugzeugs aus den USA um es dauerhaft in Deutschland zu betreiben. Auf der anderen Seite soll der Wechsel eines bisher in Deutschland stationierten Flugzeugs mit D-Registrierung zu einer N-Registrierung betrachtet werden. Zunächst der zweite Fall:

Wechsel von D-ESEL auf N-12345

Um ein bisher in der deutschen Luftfahrzeugrolle registriertes Flugzeug mit N-Registrierung zu betreiben, ist es nach den von der FAA verwendeten Begriffen dort zu importieren. Verbleibt dieses Flugzeug jedoch in Deutschland und wird weiterhin hier betrieben, hat dies sowohl zoll- als auch steuerrechtlich keine Relevanz. Eine Ausnahme sind hier allerdings Versicherungen, bei denen nun die Versicherungssteuer entfällt. Hinsichtlich des "Ausflaggen" eines Flugzeugs sind also keine Abgaben fällig, wenn das Flugzeug in Deutschland bzw. Europa verbleibt.

Import eines Flugzeugs aus den USA

Importiert man ein ziviles Flugzeug aus den USA direkt, um es dauerhaft in Deutschland zu betreiben wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, unabhängig davon, ob das Flugzeug später in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen wird oder hier weiterhin unter N-Registrierung fliegt. Die Berechnung der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland, 19%) erfolgt über die Summe des Warenwertes und der Kosten für den Transport.

Zivile Flugzeuge mit einem Leergewicht von 2t oder geringer fallen unter die Codenummer 8802 2010 00 0. Für zivile Flugzeuge mit einem Lergewicht von über 2t bis 15t gilt die Codenummer 8802 3010 00 0. Es wird kein Zoll fällig. Ihre Einfuhr unterliegen gesonderten Verfahren und zollamtlicher Überwachung.

In der Vergangenheit, genauer bis Ende 2009, bot sich die Möglichkeit den Import über ein Drittland wie Dänemark abzuwickeln, die als EU-Mitglied bis dato keine Einfuhrumsatzsteuer für Flugzeuge und Flugzeugteile erhoben. Dieses ist nun obsolet und der Satz wurde auf 25% angehoben.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des "Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften" kurz TARIC und beim deutschen Zoll.